AfD-Verbotsverfahren prüfen – Für den Schutz der Demokratie und queerer Menschen
8. März 2025
LiSL Mitteldeutschland spricht sich dafür aus, dass die zuständigen Verfassungsorgane die Voraussetzungen für ein Verbot der Alternative für Deutschland (AfD) gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 4 des Grundgesetzes sowie den einschlägigen Bestimmungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes sorgfältig prüfen und gegebenenfalls ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einleiten. Zudem fordern wir die FDP auf, sich auf allen politischen Ebenen aktiv für eine sorgfältige juristische Prüfung und gegebenenfalls für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einzusetzen.