Familienrecht reformieren!
31. Oktober 2018
Der Bundesgerichtshof hat in diesem Monat festgestellt, dass die derzeitigen rechtlichen Regelungen eine automatische Übernahme der elterlichen Sorge durch die Ehepartnerin der Mutter nicht erlauben. Stattdessen ist der zusätzliche Aufwand einer Stiefkindadoption zu durchlaufen.
Für uns ist klar: Wer eine Ehe eingeht, möchte Verantwortung übernehmen. Dies gilt auch und insbesondere für in der Ehe geborene Kinder. Unabhängig davon, ob es sich um ein heterosexuelles oder homosexuelles Ehepaar handelt.
Gleichzeitig sehen wir aber auch, dass neue Familienmodelle auch an anderer Stelle das Familienrecht an seine Grenzen bringen. Trennungen von Eltern und neue Partnerschaften sorgen bei vielen Familien für eine kompliziertes Sorgerecht. Die Übernahme von elterlicher Sorge durch einen neuen Partner sollte nicht zwingend mit dem Verzicht auf diese Rechte und den Fürsorgeauftrag durch eines der bestehenden Elternteile verbunden sein. Gerade im LGBTI-Bereich ist dies z.B. bei der Samenspende durch einen Bekannten, der anschließend auch für das Kind da sein will, der Fall.
Wir fordern:
– Einführung der automatischen Elternschaft für alle Ehepartner unabhängig vom Geschlecht
– Einführung von Mehrelternschaften
– Schaffung der rechtlichen Grundlage für Elternschaftsvereinbarungen vor der Geburt/Zeugung