Pressemitteilung

Stellungnahme zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz

21. April 2023

Die Liberalen Schwulen, Lesben, Bi, Trans und Queer Mitteldeutschland (LiSL Mitteldeutschland) begrüßen, dass Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) in den nächsten Tagen ein Gesetzentwurf zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz vorlegen will. Das Selbstbestimmungsgesetz soll das veraltete Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981 ablösen, wo das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht hat, dass die im Transsexuellengesetz gestellten Bedingungen gegen Grundrechte verstoßen.

Eine der damals geltenden Regelung war, dass man sich bis Mitte Januar 2011 verpflichtend sterilisieren und einer geschlechtsangleichenden Operation unterziehen musste, damit der falsche Geschlechtseintrag im Geburtsregister korrigiert werden konnte. Schätzungsweise geht der Bundesverband Trans* e. V. von 10.000 betroffenen Personen aus.

Im Juni 2022 gemeinsam vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom Bundesministerium der Justiz vorgestellten Eckpunkte-Papier zum Selbstbestimmungsgesetz war davon die Rede, dass für diese Operationen ein Entschädigungsfond analog den Europäischen Ländern Schweden und der Niederlande eingerichtet wird.

„Als Betroffene bin ich enttäuscht und maßlos verärgert über die Medienberichte der vergangenen Tage, dass in den geplanten Gesetzentwurf das Thema Entschädigungszahlung für Trans- und Intersexuelle Personen ausgeklammert wird“, sagt Katrin Münch, stellvertretende Landesvorsitzende der LiSL Mitteldeutschland. „Schon das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2011 urteilte, dass der OP- und Sterilisationszwang mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und auf körperliche Unversehrtheit nicht vereinbar und damit verfassungswidrig seien. Wie auch der Bundesverband Trans* e. V. bin ich der Meinung, dass neben einer Entschädigungszahlung auch eine offizielle Entschuldigung sowie eine historische Aufarbeitung notwendig ist.“

Schweden zahlt seit 2018 umgerechnet eine Entschädigung von 21.000 €, die Niederlande zog 2021 mit einer Entschädigung von 5.000 € und einer öffentlichen Entschuldigung nach.