Erweiterung des Gleichheitsgrundsatzes in Thüringen

Die Liberalen Schwulen und Lesben Mitteldeutschland fordern, dass der Gleichstellungsartikel 2 (3) der thüringischen Landesverfassung um die geschlechtliche Identität erweitert wird.

Der genaue Wortlaut soll folglich lauten:

„Niemand darf wegen seiner Herkunft, seiner Abstammung, seiner ethnischen Zugehörigkeit, seiner sozialen Stellung, seiner Sprache, seiner politischen, weltanschaulichen oder religiösen Überzeugung, seines Geschlechts oder seiner sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität bevorzugt oder benachteiligt werden.“

Erweiterung des Gleichheitsgrundsatz Sachsens

Die Liberalen Schwulen und Lesben Mitteldeutschland fordern, dass der Gleichstellungsartikel 18 (3) der sächsischen Landesverfassung um die sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Identität erweitert wird.

Der genaue Wortlaut des Artikel 18 (3) soll folglich lauten:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Familienrecht reformieren!

Der Bundesgerichtshof hat in diesem Monat festgestellt, dass die derzeitigen rechtlichen Regelungen eine automatische Übernahme der elterlichen Sorge durch die Ehepartnerin der Mutter nicht erlauben. Stattdessen ist der zusätzliche Aufwand einer Stiefkindadoption zu durchlaufen.

Für uns ist klar: Wer eine Ehe eingeht, möchte Verantwortung übernehmen. Dies gilt auch und insbesondere für in der Ehe geborene Kinder. Unabhängig davon, ob es sich um ein heterosexuelles oder homosexuelles Ehepaar handelt.

Gleichzeitig sehen wir aber auch, dass neue Familienmodelle auch an anderer Stelle das Familienrecht an seine Grenzen bringen. Trennungen von Eltern und neue Partnerschaften sorgen bei vielen Familien für eine kompliziertes Sorgerecht. Die Übernahme von elterlicher Sorge durch einen neuen Partner sollte nicht zwingend mit dem Verzicht auf diese Rechte und den Fürsorgeauftrag durch eines der bestehenden Elternteile verbunden sein. Gerade im LGBTI-Bereich ist dies z.B. bei der Samenspende durch einen Bekannten, der anschließend auch für das Kind da sein will, der Fall.

Wir fordern:
– Einführung der automatischen Elternschaft für alle Ehepartner unabhängig vom Geschlecht
– Einführung von Mehrelternschaften
– Schaffung der rechtlichen Grundlage für Elternschaftsvereinbarungen vor der Geburt/Zeugung

Achtung Ansteckend! Achtung Diskriminierend!

Die Liberalen Schwulen und Lesben Mitteldeutschland fordern die Abschaffung der Kennzeichnung “ANST” oder anderer Formen der Markierung von HIV-Positiven in den Polizeiinformationssystemem.

Alleine die Bezeichnung “Ansteckend” zeugt davon, dass diese Maßnahme nicht von wissenschaftlichen Grundlagen geprägt ist. Mithilfe der zur Verfügung stehenden Therapien kann bei HIV-Infizierten die Viruslast so stark gesenkt werden, dass nicht mehr von einer Ansteckungsgefahr auszugehen ist.

Bei den Betroffenen, deren Viruslast noch nicht unter der Nachweisgrenze liegt, können sich die Polizeibeamten auch durch die standardmäßigen Hygienemaßnahmen vor dem Kontakt mit Körperflüssigkeiten und somit einer Infektionsgefahr schützen. Den seltenen Fällen von etwaigen Restrisiken kann mit HIV-Schnelltests und der Postexpositionsprophylaxe begegnet werden.

Das Einzige, was durch die Kennzeichnung HIV-Positiver definitiv erreicht werden kann, ist die Diskriminierung der Betroffenen. Diese gilt es nicht zu minimieren sondern zu vermeiden! Sofern eine arbeitsschutzrechtliche Gefährdungsanalyse ein Infektionsrisiko ergeben, sind zunächst Maßnahmen zu treffen, die nicht in die Persönlichkeitsrechte Dritter eingreifen. Dies können zum Beispiel Hygieneschulungen und -vorschriften ähnlich dem Gesundheitswesen sein. Eine Brandmarkung HIV-Positiver ist jedoch nicht verhältnismäßig.